Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der JM Planung und Bau GmbH
Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen von Produkten (Photovoltaik-Produkte) und Projekte (z.B. Verkauf und Montage von Photovoltaikanlagen sind die folgenden Geschäftsbedingungen.
§1 Geltung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und JM Planung und Bau zwecks Ausführung des zugrundeliegenden Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(4) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot, Annahme
(1) Alle Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge werden erst bei schriftlicher Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch uns rechtsverbindlich.
(2) Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Von uns übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen auch in elektronischer Form behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, in EURO (EUR), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen, eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(3) Der Kaufpreis ist sofort fällig und, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung netto zahlbar. Nach Ablauf von 10 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Lieferung
(1) Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Die Lieferung setzt zudem die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei anderen von uns zur ErfüIIung unserer vertraglichen Pflichten beauftragten Dritten eintreten haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
(4) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.
(6) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf alle durch den zugrundeliegenden Vertrag und diese Bedingungen begründeten Rechtsverhältnisse findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich seiner Verweisungsregeln des Internationalen Privatrechts und der Regeln des UN-Kaufrechts über Verträge über den internationalen Waren kauf („UN-CISG“) Anwendung. Alleine der deutsche Wortlaut dieser Bedingungen ist maßgebend.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Vertrag oder diesen Bedingungen ist Nürnberg, Deutschland, soweit der Kunde Kaufman n, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Treten wir als Kläger auf, sind wir berechtigt, auch am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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